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CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutscher und englischer Sprache

Wer in Europa unter die CSRD-Berichtspflicht fällt, muss in Zukunft folgende Punkte abdecken:

1. Berichterstattung neben finanziellen auch nicht-finanzielle Kennzahlen
2. Stakeholder-Analyse
3. Wesentlichkeitsanalyse (Doppelte Materialität)
4. CO2-Bilanzierung (Scope 1 und 2 sind verpflichtend)

In erster Linie sollten in transparenter Art und Weise die Abläufe in einem Unternehmen dargestellt sein.

Laut CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG) sind seit 2017 alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme oder mehr als 40 Mio. € Umsatzerlöse verpflichtet, Nachhaltigkeitskennzahlen zu veröffentlichen. Ab Juli 2024 wird das CSR-RUG von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSRD in nationales Recht umgesetzt haben.

Gültigkeitsbereich der CSRD:
Ab 1. Januar 2024: für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit > 500 Mitarbeitenden & > 20 Mio. € Bilanzsumme oder > 40 Mio. € Umsatzerlöse;
ab 1. Januar 2025: für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden;
ab 1. Januar 2026: für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Aber auch nicht-berichtspflichtige Unternehmen können indirekt in die Pflicht kommen, wenn diese in der Lieferkette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind oder weil der Markt es fordert.

Laut Studien bietet eine transparente Berichterstattung viele Vorteile: Imagezugewinn, Erzielung einer Effizienzsteigerung/eines Wettbewerbsvorteils, Steigerung der Attraktivität als potenzieller Arbeitgeber

Seit über 10 Jahren bieten wir eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach folgenden Standards an:

    • GRI
    • ISO 26000 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen“
    • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
    • UN Global Compact
    • OECD-Richtlinien
    • SDGs – Sustainable Development Goals (Berichterstattung nach den 17 UN Nachhaltigkeitszielen)
    • ESRS (neuer europäischer Standard seit 2023)